AGB / Disclaimer

1. Anwendungsbereich

Die vorliegenden AGB regeln die rechtliche Beziehung zwischen dem Design Studio Henry Gillis (nachfolgend “Henry Gillis”) und dem Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”). Die AGB sind Bestandteil eines jeden Auftrages oder einer anderen vertraglichen Beziehung zwischen Henry Gillis und dem Auftraggeber.

Die vorlegenden AGB treten auch ohne ausdrückliche Auftragserteilung in Kraft, sofern der Auftraggeber Leistungen von Henry Gillis annimmt.

Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn in Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird.

Die AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Henry Gillis explizit akzeptiert worden sind. In jedem Fall gehen diese AGB den AGB des Auftraggebers vor


2. Angebot und Leistungen

Der genaue Umfang und Inhalt der Leistungen wird in Leistungs- oder Projektbeschrieben geregelt. Sind Briefings mündlich erfolgt, bilden die darauf erstellten schriftlichen Bestätigungen die Grundlage der Leistungen von Henry Gillis.

Henry Gillis zeichnen sich für die Erbringung der Leistungen nach Auftragserteilung sowie diesen AGB verantwortlich. Das Werk hat in allen Belangen den international üblichen Qualitätsstandards zu entsprechen.

Henry Gillis informiert den Auftraggeber regelmässig, und auf Verlangen schriftlich über den Projektfortschritt. Bei Vergütung nach Aufwand auch über das Verhältnis zwischen Arbeitsfortschritt und entstandenen Kosten.

Henry Gillis informiert den Auftraggeber rechtzeitig über Schwierigkeiten, welche eine vertragsgemässe Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen könnten. Bei ausserordentlichen Vorkommnissen informiert Henry Gillis den Auftraggeber unverzüglich.


3. Beizug von Dritten

Henry Gillis ist berechtigt, für die zu erbringenden Leistungen Dritte beizuziehen, ausser dies wird vom Auftraggeber ausdrücklich nicht gewünscht. Für diese Dritten ist jede Haftung ausgeschlossen.

Für Anfragen, Preise und Infos, die Henry Gillis für den Auftraggeber von Dritten einholt, übernimmt Henry Gillis keine Haftung auf Richtigkeit und Gewährleistung korrekter Angaben.


4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber entrichtet für die von Henry Gillis zu erbringenden Leistungen die jeweils festgelegten Vergütungen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Henry Gillis zu unterstützen, sofern dies zur Erbringung derLeistungen erforderlich ist.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass das von ihm an Henry Gillis übergebene Material fehlerfrei, in gutem Zustand und nach Möglichkeit in digitaler Form ist.

Auf Wunsch gibt der Auftraggeber Henry Gillis seine Projektorganisation mit Namen und Funktion der zuständigen Mitarbeiter bekannt.

Der Auftraggeber hat Henry Gillis rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen und auf gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften aufmerksam zu machen, soweit diese für die Vertragserfüllung von Bedeutung sind.

Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte (Texte, Bilder, etc.), welche er durch Leistungen von Henry Gillis bereitstellt. Er garantiert, Inhaber der verwendeten Inhalte zu sein, oder über die notwendigen Berechtigungen zu verfügen sowie dass die Inhalte keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen.

Der Versand von belästigenden Mitteilungen, unverlangter Werbung (“Spam”), oder Ähnlichem durch von Henry Gillis bereitgestellte Leistungen ist dem Auftraggeber verboten.

Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selber verantwortlich.


5. Preise und Konditionen

Henry Gillis erbringt die Leistungen zu den Preisen, wie sie im Projektvertrag vereinbart wurden.

Nicht im Honorar von Henry Gillis inbegriffen sind, sofern nicht anders vereinbart, folgende Aufwendungen:
A) Spesen, Reisekosten und Barauslagen die zur Vertragserfüllung notwendig sind.
B) Übersetzungsarbeiten.
C) Leistungen Dritter ausserhalb des Budgets, die mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgt sind.

Zeigt sich im Verlaufe eines Projekts, dass ein Budget nicht eingehalten werden kann, informiert Henry Gillis den Auftraggeber so früh wie möglich.

Die Rechnungen von Henry Gillis sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb einer Zahlungsfrist von 15 Tagen zu bezahlen.

Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber automatisch, auch ohne Mahnung, in Verzug. Bei Verzug ist für den ausstehenden Betrag ein Verzugszins von 5% pro Jahr geschuldet. Henry Gillis ist bei Verzug des Auftraggebers berechtigt, weitere Leistungen, für den gleichen Auftraggeber, einzustellen und bereits erbrachte Leistungen zu sperren oder offline zu nehmen, bis sämtliche fälligen Rechnungen beglichen sind.

Dauert ein Projekt länger als zwei Monate, ist Henry Gillis berechtigt, vom Auftraggeber einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.

Steigt der Projektumfang durch nachträgliche Leistungsänderungen, -ergänzungen oder mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers entbindet dies Henry Gillis von terminlichen Zusagen sowie von einem möglicherweise vereinbarten Kostendach. In einem solchen Fall wird Henry Gillis den Auftraggeber umgehend informieren.

Im Fall von begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann Henry Gillis eine Vorauszahlung verlangen oder den Vertrag fristlos kündigen.


6. Geistiges Eigentum

Die Eigentums- und Urheberrechte an allen von Henry Gillis geschaffenen Leistungen, Ideen, Konzepte, Verfahren und sonstiges Werken gehören ausschliesslich und unbeschränkt Henry Gillis. Henry Gillis kann diese Rechte beliebig verwerten.

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Auftraggeber das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht die von Henry Gillis geschaffenen Leistungen für die Vertragsdauer zu nutzen. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet diese an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen sind speziell für den Auftraggebergeschaffene Oberflächen, Erscheinungsbilder und ähnliche Leistungen, deren uneingeschränktes Nutzungsrecht mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber übergehen.

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellcode oder Entwicklungsdokumentationen.

Entwickelt Henry Gillis im Rahmen eines Projekts eine Website, eine Installation, eine App oder ähnliches für einen Auftraggeber, ist Henry Gillis berechtigt den Hinweis “created by Henry Gillis” inklusive Link zu einer Website von Henry Gillis anzubringen.

Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart darf Henry Gillis erbrachten Leistungen zur Eigenwerbung unter Nennung des Auftraggebers verwenden.


7.  Datenschutz

Der Auftraggeber und Henry Gillis verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Projekts zugänglich werden.

Diese Vertraulichkeitspflicht gilt über die Dauer eines Projekts hinaus, solange ein schutzwürdiges Interesse besteht.


8. Haftung

Henry Gillis haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Henry Gillis steht dem Auftraggeber für eine getreue und sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen ein. Im Übrigen ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere auch für Mängel an von Henry Gillis verwendeten Open Source-Produkten.

Henry Gillis übernimmt keine Gewährleistung für die Funktion eines vermittelten Hostingangebots von Dritten.

Kann Henry Gillis aufgrund höherer Gewalt, wie Naturereignisse, Unfälle, Krankheit, erheblichen Betriebsstörungen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen oder behördliche Massnahmen ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung solange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren Gewalt andauert.


9. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Henry Gillis behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Der Auftraggeber wird in geeigneter Form über die Änderungen informiert.


10. Abnahme

Die Parteien einigen sich schriftlich über die Modalitäten der Ablieferung und der Abnahme.

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Auftraggebers die erbrachten Leistungen selber zu prüfen. Ist ein funktionsfähiges System vereinbart, kann der Auftraggebers von Henry Gillis verlangen, dass ihm die vereinbarten Erfüllungskriterien demonstriert werden.

Ist ein Abnahmeverfahren vereinbart und verzögert sich dieses aus Gründen, welche Henry Gillis nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber ohne besondere Abrede gleichwohl zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.


11. Teilnichtigkeit

Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht; diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtige(n) Bestimmung(en) ist (sind) durch möglichst wirtschaftlich gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

12. Leistungen und Rechnungen Dritter

Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für die Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern. Henry Gillis tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten jeweils im Doppel an Henry Gillis. zugestellt werden.


14. Auftragserstellung

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Fax, Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.


15. Grundsätzlich bei Aufträgen

Der Einzelauftrag bezieht sich auf eine einzelne Arbeit. Nach Auftragsabschluss bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Der Dauerauftrag wird vertraglich geregelt und kommt vor allem bei Gesamtkonzepten bzw. -kampagnen zum Einsatz. Er regelt den inhaltlichen, zeitlichen und geografischen Geltungsbereich sowie das Budget.


16. Autokorrekturen

Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen. Ein Gestaltungsauftrag enthält in der Regel zwei bis drei Vorschläge, sofern nichts anderes auf der Offerte vereinbart wurde. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind im Kostenvoranschlag enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.

17. Gut zum Druck

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturangaben, unterzeichnet und innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren. Das OK kann auch via E-Mail erfolgen.


18. Abrechnungsphasen

Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Offerte für sich oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Henry Gillis einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.


19. Kommissionen

Henry Gillis ist berechtigt eventuelle Vermittlungskommissionen, je nach Auftragsgrösse, in Anspruch zu nehmen.


20. Rechnungskontrolle und Auskünfte

Henry Gillis verpflichtet sich die Rechnungen von Dritten gemäss erbrachten Leistungen zu kontrollieren und zu prüfen. Auskünfte über Rechnungen Dritter sowie von Henry Gillis kann der Kunde jederzeit verlangen.


21. Haftungsbeschränkung

Henry Gillis übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen, beziehungsweise zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird abgelehnt. Die Haftung beschränkt sich auf grobes Verschulden.


22. Mängelrüge

Die von Henry Gillis erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen.